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Jugendordung des Akkordeonorchesters Aach-Linz e.V.

Das Akkordeonorchester und das Vereinsleben werden immer wieder als eine hervorragende Möglichkeit zur Einübung demokratischer Verhaltensweisen beschrieben. Für die Jugendlichen bedeutet dies Mitwirkung und Mitbestimmung im Rahmen bestimmter festgesetzter Spielregeln.

Diesem Zweck soll die Jugendordnung des Akkordeonorchesters Aach-Linz e.V. dienen, sie regelt die Stellung und Kompetenzen des Jugendleiters sowie die Stellung, die Mitarbeit und das Mitspracherecht der Jugendlichen im Verein.

 

§ 1 Allgemeine Grundsätze

Die Jugendabteilung des Akkordeonorchesters Aach-Linz e.V. führt und verwaltet sich in Zusammenarbeit mit dem Vereinsvorstand. Im Rahmen der bewilligten Mittel wirtschaftet die Jugendabteilung eigenverantwortlich.

 

§ 2 Aufgaben

Aufgaben der Jugendabteilung sind

-    Planung, Organisation und Durchführung von überfachlichen Maßnahmen (z.B. Jugendfreizeiten, Begegnungsmaßnahmen, Diskussionsveranstaltungen, Gruppenabende, Sport-, Wander- und Tanzveranstaltungen, Maßnahmen zur pädagogischen und politischen Bildung).

 

§ 3 Organe

Die Organe der Jugendabteilung sind

- Jugendversammlung

- Jugendausschuss, der sich zusammensetzt aus Orchestersprecher vom Schüler- und Jugendorchester

 

§ 4 Die Jugendversammlung / Aufgaben

Die Vereinsjugend wird jeweils vor der ordentlichen Jahreshauptversammlung des Vereins zu einer Jugendversammlung geladen.

Aufgaben der Vereinsjugend:

-    Planung und Festsetzung von Jugendaktivitäten

-    Wahl des (der) Jugendleiter/in

-    Wahl des Jugendausschusses

 

§ 5 Der Jugendausschuß

Der Jugendausschuß setzt sich aus mehreren erfahrenen Vereinsmitgliedern zusammen und wird durch die Jugendversammlung gewählt.

 

§ 6 Der Jugendleiter

Der Jugendleiter vertritt die Interessen der Vereinsjugend im Vorstand und nach außen. Der Jugendleiter ist stimmberechtigtes Mitglied im Vereinsvorstand und in der DHV-Bezirksjugendversammlung. Der Vereinsjugendleiter wird durch die Jugendversammlung gewählt.

 

Zusätzliche interne Paragraphen (aus dem Jahre 1996)

 

Z § 1 Organe:

- Schüler- und Jugendorchestersprecher

- 3 Mitglieder zum Jugendvorstand

 

Z § 2

a) Die gewählte Jugendvorstandschaft muss mindestens 3 Personen enthalten, die mindestens 16 Jahre alt sind.

b) Durch Wahl werden folgende Ämter verteilt:
    -    Jugendleiter (mind. 16 Jahre)
    -    stellvertretender Jungendleiter (mind. 16 Jahre)
    -    Kassierer (mind. 16 Jahre)
    -    Schriftführer
    -    Beisitzer

 

Z § 3

Alle Organe haben das gleiche Stimmrecht in der Jugendvorstandschaft.

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